Die rechtlichen Regeln, nach denen bis zum 12. Jh. Handelsgeschäfte auf dem west- und mitteleuropäischen Kontinent abgewickelt wurden, sind nur bruchstückhaft bekannt. In Italien galt römisches Recht weiter, mit vereinzelten Aussagen zum Kaufrecht, Märkten und Kaufleuten (Kaufmann, Kaufleute). Da sich in Südfrankreich (Frankreich) und Italien das Notariat (Notar, Notariat) erhalten hatte, gibt es auch urkundliche Zeugnisse über die dortige kaufmännische Rechtspraxis. In der Lex Romana ...
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