1. H. sind völkerrechtliche Verträge (Völkerrecht), die über ihren Gegenstand definiert werden. Im weiteren Sinne könnte man zu ihnen alle Abkommen zwischen Herrschern (Herrschaft), Kommunen, Staaten sowie sonstigen Rechtssubjekten zählen, die die Interessen des Handels berühren, indem sie ihn auf irgendeine Weise regulieren; im engeren Sinne bezeichnen H. jene internationalen Verträge, die gerade die Ermöglichung oder Förderung des Außenhandels bezwecken: „Eine Nation versichert ...
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