Auch Hanse-, Hand-, Hense-, Heins-, Hannisgraf u.a.; 1187 erstmals als comes hansae für Brügge belegt, später seltener auch hansecomes.Der H. war ein genossenschaftlicher, städtischer oder landesherrlicher Beauftragter bzw. Verantwortlicher (Beamter) für Handels- und Marktangelegenheiten (Markt), je nach Region und Zeit mit unterschiedlichen Befugnissen und Aufgabenbereichen.Im Bereich der Hanse, wo der H. nicht klar vom Aldermann abzugrenzen ist, reicht das Amt des H. womöglich bis in ...
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