H. ist die neuzeitliche Bezeichnung des maior domus in den frühma. lat. Quellen. Sie meint in den germ. regna einen königsnahen, mit besonderem Vertrauen ausgezeichneten Mann, der eine hohe Position einnimmt. Bei den Burgunden übernehmen maiores domus juristische Funktionen am Hof (Lex Burgundionum, Legis Gundobadae c.5), bei den Ostgoten sind sie in militärischer und diplomatischer Betätigung überliefert (Cassiodor var. X, 18 u.a.). Die entscheidende Ausgestaltung gewinnt das H.amt bei ...
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