H. ist die neuzeitliche Bezeichnung des maior domus in den frühma. lat. Quellen. Sie meint in den germ. regna einen königsnahen, mit besonderem Vertrauen ausgezeichneten Mann, der eine hohe Position einnimmt. Bei den Burgunden übernehmen maiores domus juristische Funktionen am Hof (Lex Burgundionum, Legis Gundobadae c.5), bei den Ostgoten sind sie in militärischer und diplomatischer Betätigung überliefert (Cassiodor var. X, 18 u.a.). Die entscheidende Ausgestaltung gewinnt das H.amt bei ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Hausmeier sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.