Die Begriffe leiten sich ab von mhd. heben (heben, Abgaben erheben, entnehmen); vgl. auch die Hebung (entnahme von steuern, gefälle, einkünften DWB X, 735).Heberolle (H.ro.) und Heberegister (H.re.) gehören wie die Urbare zu den von der Grundherrschaft veranlassten Güterverzeichnissen, im Unterschied zu diesen betreffen sie in frühmhd. Zeit zumeist nur Abgaben einzelner zinspflichtiger Höfe. Bekannt sind vor allem die älteren, in as. Sprache aufgezeichneten Rollen geistlicher ...
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Dem Stichwort Heberolle, Heberegister sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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