Die Begriffe leiten sich ab von mhd. heben (heben, Abgaben erheben, entnehmen); vgl. auch die Hebung (entnahme von steuern, gefälle, einkünften DWB X, 735).Heberolle (H.ro.) und Heberegister (H.re.) gehören wie die Urbare zu den von der Grundherrschaft veranlassten Güterverzeichnissen, im Unterschied zu diesen betreffen sie in frühmhd. Zeit zumeist nur Abgaben einzelner zinspflichtiger Höfe. Bekannt sind vor allem die älteren, in as. Sprache aufgezeichneten Rollen geistlicher ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Heberolle, Heberegister sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.