H. bedeutet zum einen Kriegszug und zum anderen die Verpflichtung zur Heerfolge in Form der Teilnahme an der Heeresversammlung in militärischer Ausrüstung sowie am Kriegszug selbst. Der Heerbann, die Entscheidungs- und Befehlsgewalt im Krieg, kam dem König zu. Die H. erforderte aber spätestens seit dem 11. Jh. die Zustimmung der principes (MGH Const. I, 81, 133). Zur Heerfolge verpflichtet waren in fränk. Zeit alle freien, waffenfähigen Männer (Freie), ebenso wie sie auch der Dingpflicht ...
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