Das erstgenannte Wort, H., ist eine Zusammensetzung aus Heer und Gewäte (Heergeräte findet sich nur in der Literatur), daneben u.a. herigewede, herwede, lat. herewadium, und ist in den ma. Rechtsquellen seit dem 12. Jh. nachweisbar, vornehmlich in Nordwestdeutschland und im Verbreitungsgebiet des Sachsenspiegels.Es bezeichnet zunächst einen Inbegriff kriegerischer Ausrüstungsgegenstände wie Pferd und Waffen, später aber eine Sachgesamtheit für den Mann nützlicher Gegenstände des ...
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Dem Stichwort Heergewäte, Heergeräte ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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