Auszug aus dem Inhalt von Heerschild, Heerschildordnung
Langobard. arischild; nord. herskjöldr; herskilt (1165); herscilde (um 1230) u.v.a. Formen (vgl. DRW V, 530–532).In der urspr. Bedeutung wohl „Kriegerschild“ (Schild), im übertragenen Sinn „bewaffnete Schar, Bande, Heer“. Nach Heinrich Mitteis (437) stellt das Innehaben eines Heerschilds (H.) die Berechtigung dar, Vasallen militärisch aufzubieten (so auch Spieß, 29). Damit ist im HochMA (Sachsenspiegel) eine Rechtsstellung des H.inhabers im Gefüge der (nicht linear von oben nach ...
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