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Artikel Heerschild, Heerschildordnung
Band II

Heerschild, Heerschildordnung

Lück, Heiner

Auszug aus dem Inhalt von Heerschild, Heerschildordnung

Langobard. arischild; nord. herskjöldr; herskilt (1165); herscilde (um 1230) u.v.a. Formen (vgl. DRW V, 530–532).In der urspr. Bedeutung wohl „Kriegerschild“ (Schild), im übertragenen Sinn „bewaffnete Schar, Bande, Heer“. Nach Heinrich Mitteis (437) stellt das Innehaben eines Heerschilds (H.) die Berechtigung dar, Vasallen militärisch aufzubieten (so auch Spieß, 29). Damit ist im HochMA (Sachsenspiegel) eine Rechtsstellung des H.inhabers im Gefüge der (nicht linear von oben nach ...

Verweise

Heerschild, Heerschildordnung verweist auf folgende Stichwörter
Bilderhandschriften Deutschenspiegel Freie Heer Heraldik Homagium Krummstab König Meißen Rechtsbücher Reichsadler Sachsenspiegel Schild Schwabenspiegel Schöffenbarfreie Sieben Vogt, Vogtei

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Heerschild, Heerschildordnung:
Bauernlehen Bürgerlehen Capitaneus Dienstadel Eid Ficker, Julius (1826-1902) Friedrich I. Barbarossa (1122-1190) Goslar Heerfahrt Herrschaftszeichen Kronvasall Lehnrecht, Lehnswesen

Schlagwörter

Dem Stichwort Heerschild, Heerschildordnung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Herrschaft; Lehnswesen;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.heerschild_heerschildordnung

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