H. (von mhd. helen, ahd. und as. helan = verbergen, lat. celator) bezeichnet heute in Dtld. einen eigenständigen Straftatbestand, wonach bestraft wird, wer wissentlich eine gestohlene oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangte Sache ankauft, sich oder einem Dritten verschafft oder hilft, sie abzusetzen (§ 259 StGB). Im frühesten Deutschen Recht gab es eine entsprechende eigene Strafnorm nicht, jedoch wurden bereits in den Volksrechten im Rahmen ...
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