H. ist ein in den Quellen auch Heimflucht, Heimgangsrecht oder Heimgehrecht genannter Begriff, der das Recht notleidender Geschwister eines Hofübernehmers auf zeitlich begrenzte Rückkehr in das Elternhaus beschreibt.Die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe auf nachfolgende Generationen erfolgt in Gebieten, in denen das Anerbenrecht gilt, nicht im Wege der Universalsukzession an sämtliche Erben zu gleichen Teilen, sondern an den Anerben als alleinigen Hoferben (Erbrecht). Zugunsten der ...
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