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Artikel Heimbürge
Band II

Heimbürge

Lück, Heiner

Auszug aus dem Inhalt von Heimbürge

I. Begriff und Verbreitung Ahd. heimburge, heimburgo; regionale Varianten als Heimberge, Heimbürger, Hemerich u.v.a. Ein H. ist eine (Amts-)Person mit der Bedeutung ‚Schützer des Heims‘. Gemeint ist damit eine Siedlung mit ihrer Flur (Feld und Flur). H. kommen zumeist in spätma. und frühneuzeitlichen Dorfgemeinden vor, aber auch in Städten. So enthält cap. 34 des Mühlhäuser Rechtsbuchs (zw. 1224 u. 1231) relativ ausführliche Vorschriften über den H. der Stadt Mühlhausen in ...

Verweise

Heimbürge verweist auf folgende Stichwörter
Amt Backofen Bauerngericht Brauen Buße Dorfordnungen Elbe Elsass Erbschulze Erfurt Feuerschau Flurzwang Franken Frieden Gebot und Verbot Genossenschaft, Genossenschaftsrecht Gerichtsherr Gerichtsstätte Gerichtsverfassung Grenzstein, Grenzzeichen Grenzumgang Haussuchung Heingereiden Herrschaftszeichen Hessen Insignien Lade Landgericht Linde Mainz Maß und Gewicht Nachbarrecht Ostsiedlung Pfändung, Pfandnahme Rechtsbücher Richter Saarland Sachsen Schankgerechtigkeit Setzschulze Siegel Stab Thüringen Worms

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Heimbürge:
Bauer Dorf Erbschulze Flurschütz Gerichtsverfassung Nachbar, Nachbarschaft Rechtskartographie

Schlagwörter

Dem Stichwort Heimbürge sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Genossenschaft; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.heimbuerge

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