1. Unter H. versteht man Hexenverfolgungen, die rechtsförmig und zumeist mit den Mitteln des Strafrechts (Strafe, Strafrecht) und des Strafprozessrechts (Strafprozess) durchgeführt werden.Die H. (Hexenprozesse) bilden einen Unterfall der Hexenverfolgung. Hexen bzw. Hexer sind Menschen, von denen angenommen wird, dass sie, zumeist unter Einsatz magischer Mittel, ihren Mitmenschen schaden. Die Schädigungsarten sind kaum eingrenzbar und umfassen Ernteschäden, bewirkt zumeist durch Wetterzauber, ...
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