H. war die Tötung eines Menschen als Vollzug einer Strafe. Ihre Legitimation erhielt sie anfangs aus dem Bezug auf eine begangene Straftat, die in der H. vergegenwärtigt werden musste (zum Folgenden vgl. Hahn), um nun ausgelöscht zu werden (was auch bedeutete: die Erinnerung nicht mehr an die Tat, sondern an die H. selbst zu binden [zu dieser „Erinnerungskultur“ Graf]). Die H. musste sich als notwendige Konsequenz dieser Vergangenheit erweisen (können), weshalb die Tötung auch von allen ...
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