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Artikel Höhere Gewalt
Band II

Höhere Gewalt

Becker, Hans-Jürgen

Zu finden in der 13. Lieferung, Band II

Auszug aus dem Inhalt von Höhere Gewalt

H. (lat. vis maior oder casus fortuitus; mhd. ehehafte not; franz. force majeure; engl. act of God oder act of King’s enemies) hat im modernen Recht unterschiedliche Bedeutungen. Zum einen bedeutet H. einen Notfall, der die Säumnis einer Frist entschuldigt oder den Eintritt der Verjährung hemmt (vgl. § 206 BGB). H. kann auch dazu berechtigen, einen Vertrag zu kündigen (vgl. § 651j I BGB). In diesen Fällen geht es also um Umstände, die auch durch größere vernünftigerweise zu ...

Verweise

Höhere Gewalt verweist auf folgende Stichwörter
Haftung Verjährung Vertrag

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Höhere Gewalt:
Echte Not Gefahrtragung

Schlagwörter

Dem Stichwort Höhere Gewalt sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Privatrecht; Schuldrecht; Zivilrecht; Bürgerliches Recht; Gerichtsverfahren;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.hoehere_gewalt

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