H., auch judicium curiae, curia provincialis, curia principum, Hofding, Hofgedinge, Hofrecht, Hofricht, Hoftaiding, Hoftaidigung, sind Gerichte an einem oder für einen Hof. Der Begriff ist seit dem frühen 14. Jh. nachweisbar, reicht als Hofrichter aber bis mindestens 1235 zurück. Als Gericht für die Angehörigen eines herrschaftlichen Hofes grenzen die Quellen H. u.a. von Landgericht, Dorfgericht und Waldgericht ab (Weingarten 1545). Diese ländl. H. hießen teilweise auch Bauerngericht ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Hofgerichte sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.