Als H. werden im SpätMA und in der Frühen NZ normative Texte bezeichnet, mit denen der Herrscher vor allem die Zahl, die Aufgaben, das Verhalten und den Konsum der an seinem Hof versammelten Personen zu regeln suchte. Fließend sind die Grenzen zu anderen normativen Texten wie Kanzleiordnungen, Küchen- oder Kellerordnungen, Besoldungsverzeichnissen, aber auch zu Regiments- und Landesordnungen.H. in diesem Sinne erscheinen außerhalb Deutschlands bereits seit der Mitte des 13. Jh.s an den kgl. ...
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