H. (hoffrecht, hovesrecht, hofsbrauch, hofsordnung, hofssprache, ius curiae, ius curtis, lex familiae – wegen der Fülle der Bezeichnungen vgl. DRW V, 1320–23) meint (entsprechend der doppelten Bedeutung des Wortes „Hof“) im weiteren Sinn: sowohl das im Bereich einer fürstlichen Hofhaltung (Hof) objektiv geltende Recht, also z.B. das Dienstrecht der Ministerialen, wie auch das im Bereich eines grundherrlichen, bäuerlichen Wirtschaftshofes geltende Recht.H. im engeren Sinn bezeichnet ...
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