H. oder Ledigmann wurde ein Vasall genannt, der seinem Ledigherrn allein oder zumindest bevorzugt zu Treue und Diensten verpflichtet war. Die Notwendigkeit solcher Sonderbindungen hatte sich aus der Doppel- oder sogar Mehrfachvasallitat ergeben, durch die die urspr. absolut geltende Lehnstreue (Lehnrecht, Lehnswesen) relativiert werden konnte, wenn mehrere Herren den Vasallen zugleich – vielleicht sogar zum Dienst gegen einen anderen Herrn – aufboten. Die ersten urkdl. Belege stammen aus dem ...
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