Auszug aus dem Inhalt von Imperium merum et mixtum
Das Begriffspaar und die Unterscheidung gehen auf eine Stelle von Ulpian in den Digesten (2, 1, 3; Corpus Iuris Civilis) zurück, in der dem merum imperium als der obersten Strafgewalt das mixtum imperium als oberste Gewalt im Hinblick auf die Zivilrechtspflege gegenübergestellt ist: imperium aut merum aut mixtum est. merum est imperium habere gladii potestatem ad animadvertendum facinorosos homines […] mixtum est imperium, cui etiam iurisdictio inest, quod in danda bonorum possessione ...
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