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Artikel In dubio pro reo
Band II

In dubio pro reo

Holzhauer, Heinz

Auszug aus dem Inhalt von In dubio pro reo

Der Grundsatz, der heute das Strafverfahrensrecht aller Kulturstaaten beherrscht, ist im dt. Recht nirgends kodifiziert. Während noch das Reichsgericht im Jahr 1918 (RGSt 52, 319) darin nur eine „von der Rechtswissenschaft aufgestellte Beweisregel“ gesehen hatte, steht heute aufgrund Art. 6 Abs. II EMRK von 1946 der Rechtsnormcharakter des Grundsatzes fest. Die heute gebräuchliche Formulierung des Grundsatzes findet sich nicht, wie allg. angenommen, erst bei Christoph Carl Stübel (Das ...

Verweise

In dubio pro reo verweist auf folgende Stichwörter
Akkusationsprozess Aktenversendung Appellation Aufklärung Baden Beisitzer Beweis Buße Codex Iuris Canonici Constitutio Criminalis Carolina Corpus Iuris Civilis Folter Freiheitsstrafe Germanen Geständnis Handhafte Tat Hexereiprozesse Inquisitionsprozess Italien Jus evocandi Ketzer, Ketzerei Kommentatoren Leumund Opera publica Popularklage Preisgabe Prozessparteien Rechtskraft Reichsgericht Reinigungseid Rezeption, strafrechtlich Sicherheitsleistung Staat Strafe, Strafrecht Strafen und Maßregeln Strafprozess Straftheorie, Strafzweck Talion Todesstrafe Urteil Urteilsfindung Verdachtsstrafe Zeugen Übersiebnen

Schlagwörter

Dem Stichwort In dubio pro reo sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtsregel und Rechtssprichwort; Gerichtsverfahren; Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.in_dubio_pro_reo

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