1. Der Ausdruck I. (lat. damnum [‚Schaden‘]) war seit dem antiken Recht zunächst ein Begriff des zivilen Haftungsrechts (z.B. indemnitatem praestare, Dig. 27.8.8), der etwa bei Berufshaftpflicht- (Professional Indemnity Insurance) und Gewährleistungsversicherungen (Warranty & Indemnity Insurances) oder im Seefrachtrecht als Konossementsgarantie (Guarantee for missing Bill of Lading, Letter of Indemnity [LOI]) erhalten geblieben ist.2. Mit einem seit dem 19. Jh. üblichen Sprachgebrauch ...
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