I., auch diffamatio, bedeutet in der Geistlichen Gerichtsbarkeit das öffentlich verbreitete Gerücht (mala fama) über Vergehen eines Geistlichen. Wurde im Infamationsverfahren (inquisitio famae, vgl. Liber Extra 5.1.24 u. 5.3.31) ein starker Verdacht festgestellt, konnte bereits eine vorläufige Suspendierung vom Amt erfolgen. Der Betroffene konnte sich von dem Schuldvorwurf durch einen Reinigungseid mit Eideshelfern (purgatio canonica) befreien. Das Verfahren der I. stellt eine bis zum 12. ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Infamatio sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.