Der seit 1366 bezeugte I. nahe Mainz war eine mit 13 Schöffen besetzte Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle (Rechtsmitteilung). Als Oberhof wurde das sog. Reichsgericht des Ingelheimer Grundes, das seit 1315 immer wieder verpfändete Reichsgut um die Kaiserpfalz (Königspfalz) in Nieder-Ingelheim, tätig. Insgesamt lassen sich drei Möglichkeiten der Anrufung des I.s unterscheiden: 1. Schöffenstühle und Hübnergerichte des Oberhofbezirkes konnten Anfragen an den I. richten. 2. ...
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