Unter iniuria (Injurie = Beleidigung) wurde seit alters her jedes Verhalten verstanden, das geeignet ist, die Persönlichkeit eines anderen, insbes. dessen Ehre, zu verletzen.Als Unrechtshandlung findet sich die Injurie bereits im Zwölf-Tafelrecht. Die Verfolgung der Injurie als Straftat (Strafe, Strafrecht) zieht sich durch das gesamte MA. Ein Injurienprozess, wie ihn das röm. Recht kannte, in dem der Beleidigte auf die Zahlung einer Geldsumme klagen konnte, existierte im dt. Recht ...
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Dem Stichwort Injurienklage ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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