Das als Rechtsgrundsatz und moralisches Gebot in SpätMA und Früher NZ viel erörterte Prinzip der I. besagte, dass man nicht nur andere nicht schädigen dürfe, sondern den Mitmenschen sogar aktiv Hilfe leisten müsse, wo man es ohne eigene Einbuße könne. Im 19. Jh. kam dieser Grundsatz als Eingriff in die persönliche Freiheit und das private Eigentum in Misskredit. In der Zeit, in der das Prinzip allg. anerkannt wurde, hatte es seine wichtigste und älteste Grundlage in einem Text aus ...
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