Trifft den Besitzer (Besitz) einer Sache die I.spflicht, so darf er nach heutigem Recht die Sache nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft nutzen, muss aber für die Erhaltung der Sache sorgen (vgl. §§ 1036 II, 1041 BGB).Im fränkischen Recht fiel bei beerbter Ehe das gesamte Vermögen der Eheleute dem überlebenden Ehegatten als Alleineigentum zu (Eheliches Güterrecht). Dabei erhielt der Überlebende das bewegliche Gut (Fahrnis) als frei verfügbares Gut, während die ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Instandhaltung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.