Der I. besteht aus gestuft, also anfänglich – aber untergeordnet – und nachfolgend – aber übergeordnet – zuständigen, zur Entscheidung berufenen und verpflichteten Einzelpersonen oder Gremien. Insbes. gerichtliche Streitfälle werden so einer mehrfachen Prüfung, Beschlussfassung, Überprüfung und Korrektur der vorgängigen Beschlüsse und schließlich der definitiven Entscheidung zugeführt. Diese Prozedur kommt aber auch für Verwaltungsangelegenheiten zur Anwendung. Die Über- und ...
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