Die Institution eines lediglich befristet erhobenen interrex allein zum Zwecke der Neuwahl des regulären Magistrats bei dessen Ausfall, die sowohl der röm. Königszeit als auch der röm. Republik bekannt war, ist dem MA fremd gewesen. Vielmehr wurde im MA die Zeit zwischen zwei Herrschaften zumeist als Vakanz bezeichnet. Wohl aber verwendet die Mediävistik den Begriff I. und kennzeichnet mit ihm als Zwischenreich oder Zwischenherrschaft die Zeit zwischen dem Untergang der staufischen ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Interregnum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.