Als I. bezeichnet man eine polit. Ordnung bzw. ein jur. Regulierungsregime, bei dem sich der Staat in gesteigertem Maße in die Rechtsbeziehungen privater Akteure einmischt. Das Kompositum erscheint bald nach 1900 und breitet sich in den 1930er Jahren rasch aus. Dabei wird einerseits an ältere Beobachtungen zur Rolle des Staates angeknüpft, andererseits bildet sich darin eine Aufmerksamkeitsverschiebung zugunsten seines verstärkten Engagements ab, akut im ital. Faschismus, aber auch ...
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