Das I. ist eine für den Ministerialenkreis (Ministeriale, Ministerialität) des HochMA charakteristische Form des innerhalb (inwärts) der gleichen oder gleichrechtl. Dienstmannschaft (etwa Reichsministerialen und Reichskirchenministerialen) frei übertragbaren Eigentums an liegendem Gut (Grundstück). Eine Veräußerung außerhalb der familia konnte nur durch die Einwilligung des Dienstherren Wirksamkeit erlangen, da es ansonsten dem Herrn verfiel (… proprietates, que inwarteseigen dicuntur ...
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