I. (von lat. ince[a]stus [‚unmoralisch, unrein‘]) bezeichnet den Beischlaf zwischen nahen Verwandten und Verschwägerten. Im Recht hat das Wort zwei Bedeutungen, zum einen umschreibt es das zivilrechtl. Ehehindernis (Ehe), zum anderen das (seit Martin Luther – DWB II, 190) mit „Blutschande“ bezeichnete strafbare Verhalten (Strafe, Strafrecht). Eine entsprechende Norm dürfte so alt sein wie das Endogamieverbot, das nach Auffassung der Verhaltensforschung universelle Geltung hat und auf ...
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