I. Quellenbegriff I. lässt sich weder als eine bestimmte Rechtsquelle noch als eindeutig bestimmbare Summe von Normen einschließlich ihrer Auslegung durch Juristen erfassen. Aufgrund seines nicht eindeutig festzulegenden Gehalts verkörpert der Begriff I. somit den Rechtsquellenpluralismus in Alteuropa bis zu seiner endgültigen Ablösung im Zeitalter der Kodifikationen. Der Begriff I. ist daher von seiner Verbindlichkeit her zu bestimmen und stets im Kontrast auf das jeweilige ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Ius Commune sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.