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Artikel Jahrgebung
Band II

Jahrgebung

Kannowski, Bernd

Auszug aus dem Inhalt von Jahrgebung

Unter J. (venia aetatis, Majorennitätsrescript, Mündigsprechung, Nachlassung des Alters halben, Volljährigkeitserklärung) versteht man eine obrigkeitliche Erklärung (durch den Landesherrn, eine Behörde etc.), dass eine Person, die das rechtl. fixierte Volljährigkeitsalter (aetas perfecta) noch nicht erreicht hat, rechtl. so behandelt werden soll, als sei sie bereits volljährig (Mündigkeit). Nach röm. Recht (insbes. Cod. 2.44: De his qui veniam aetatis impetraverunt) kam eine J. nur ...

Verweise

Jahrgebung verweist auf folgende Stichwörter
Adel Behörde Mündigkeit Pfandrecht Rechtsfähigkeit Vormundschaft Zivilgesetzbuch der DDR

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Jahrgebung:
Altersstufen Geschäftsfähigkeit

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.jahrgebung

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