Auszug aus dem Inhalt von Johannes Andreae (um 1270-1348)
J. stammte aus Florenz und studierte sowohl röm. wie auch kanonisches Recht in Bologna, wo er fast durchgängig von 1301 bis zu seinem Tod als Professor lehrte. Dennoch publizierte er ausschließlich auf dem Gebiet des kan. Rechts und verfasste wichtige Großkommentare (Kommentatoren) zu den päpstl. Gesetzbüchern des Liber Extra und des Liber Sextus (Corpus Iuris Canonici). Vor allem jedoch glossierte er die zu seiner Zeit neuen Gesetzbücher, den Liber Sextus und die Clementinae (Glosse). ...
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