Auszug aus dem Inhalt von Jordan von Boizenburg (um 1200-nach 1270)
J., der Verfasser des Hamburger Ordeelbooks von 1270, war hochgebildet und besaß Kenntnisse des röm. und kanonischen Rechts. Diese damals in Deutschland noch keineswegs selbstverständliche Ausbildung im röm. Recht dürfte J. an einer auswärtigen Universität, vielleicht in Bologna erworben haben (Juristenausbildung). Er führte den Titel eines Magisters (Akademische Grade) und bekleidete von 1236 bis 1269 in Hamburg das Amt des ersten Rats- bzw. Stadtnotars (Notar, Notariat).J. hat sich ...
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