Das Rechtssprichwort Der Richter rechnet nicht wird aus D 49, 8, 1, 1 (Corpus Iuris Civilis) abgeleitet (Item si calculi error in sententia esse dicatur, appellare necesse non est: …).Der Grundsatz, dass ein dem Richter im Zuge der Urteilsfindung (Urteil) unterlaufener Rechenfehler nicht in Rechtskraft erwächst, sondern berichtigt werden kann, findet bis heute Anwendung (vgl. § 319 ZPO). Der mit J. veranschaulichte Grundsatz steht im Einklang mit den Regeln error calculi non nocet (vgl. C ...
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Dem Stichwort Judex non calculat ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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