Das J. war das im dän. Rechtsgebiet Jylland einschließlich Fyn geltende Recht, so wie es im 1241 verfassten Gesetz von Jylland niedergeschrieben und in Dänemark als Jyske Lov bekannt ist. Das Gesetz von Jylland enthält in den meisten Handschriften eine Vorrede und ist in drei Bücher eingeteilt. Inhaltlich weicht das J. wenig von den anderen ma. dän. Gesetzbüchern (Das Recht von Schonen [Schonen, Landrecht] und die Rechte von Zeeland) ab. Es folgt aber aus der Vorrede, dass das Gesetz vom ...
Schlagwort
Dem Stichwort Jütisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.