I. Allgemeine Entwicklung der juristischen Ausbildung 1. Die wiss. Ausbildung zum Juristen, deren Verlauf trotz der Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft von Roderich von Stintzing und Ernst Landsberg noch keine genügende Darstellung fand, beginnt im Heiligen Römischen Reich nördlich der Alpen in der Mitte des 14. Jh. Davor fand nur eine im Rahmen der artes liberales Rhetorik, Dialektik und Grammatik erfolgende Schulung statt. Obwohl dabei, wie die Schriften des St. Galler Mönches ...
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