I. Sprache im Rechtswesen und in der Justiz als juristische Fachsprache Als „klassische“ funktionale Anforderungen an Fachsprachen gelten herkömmlich Exaktheit, Explizitheit und Ökonomie. Daneben wird immer häufiger auch die Verständlichkeit von Fachtexten als zusätzliche Funktionsbedingung angeführt (Biere, 402; Roelcke). Fachtexte werden in der Forschung zum einen unter sprachsystematischen Gesichtspunkten auf morphologischer, lexikalischer und syntaktischer Ebene untersucht, zum ...
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