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Artikel Juristische Methode
Band II

Juristische Methode

Schröder, Jan

Zu finden in der 14. Lieferung, Band II

Auszug aus dem Inhalt von Juristische Methode

I. Grundlagen J. ist das Verfahren, mit dem man ermittelt, was generell oder in einem konkreten Fall als Recht gilt. „Juristische Methodenlehre“ ist die Theorie dieses Verfahrens, im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, der Theorie des geltenden Rechts selbst. Während die Rechtswissenschaft Wort und Begriff der „Methode“ (methodus) jedenfalls seit dem 16. Jh. häufig – zunächst als Bezeichnung für ein kurzes Lehrbuch, dann für die wiss. Ordnung und schließlich für ein wiss. ...

Verweise

Juristische Methode verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Begriffsjurisprudenz Corpus Iuris Civilis Freirechtsbewegung Geschäftsfähigkeit Gewohnheitsrecht Interessenjurisprudenz Naturrecht Recht Recht, positives Rechtswissenschaft Reine Rechtslehre Statutarrecht Topik Vertrag Volksgeist

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Juristische Methode:
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeines Persönlichkeitsrecht Analogieverbot Auslegungsverbot Begriffsjurisprudenz Bundesrepublik Deutschland Codex Iuris Canonici Etymologie Gleichheit Glossatoren Grimm, Wilhelm (1786-1859) Herrschende Lehre Historische Rechtsschule Interessenjurisprudenz Kantorowicz, Hermann (1877-1940) Kirchenrecht, katholisches Kodifikationsstreit Lücke im Gesetz, Lücke im Recht Poena arbitraria Recht muss Recht bleiben Rechtswissenschaft

Schlagwörter

Dem Stichwort Juristische Methode sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtswissenschaft; Rechtsregel und Rechtssprichwort;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.juristische_methode

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