Der Begriff geht auf lat. Iustitia (Justitia) als Bezeichnung für die Verkörperung von Recht und Gerechtigkeit zurück (Gerechtigkeits- und Gerichtsbilder). Im Laufe der Geschichte ist dieser Begriff inhaltlich wesentlich erweitert worden. So zählten zur J. alle Personen und Institutionen, die mit der Rechtsanwendung befasst waren. Auch Vorrichtungen, die der Strafvollstreckung (dem „Justizvollzug“) dienten (etwa Galgen und Räder), wurden als J. (typisch auf alten Landkarten und ...
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