I. Allgemeines und Vorläufer Als J. könnte man alle Architektur bezeichnen, die der Justiz dient. Dazu gehören vornehmlich Gerichts- und Strafvollzugsgebäude (Gerichtsgebäude; Gefängnis), aber auch Justizverwaltungsgebäude (Sitze der Justizministerien). Da der Begriff Gerichtsgebäude fest etabliert scheint, werden hier nur die Bauten für den Strafvollzug/die Strafvollstreckung als J. verstanden. Hierzu zählen vornehmlich Gefängnisse und Zuchthäuser, aber auch als Bauwerke ...
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