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Artikel Kabinettsjustiz
Band II

Kabinettsjustiz

Ogris, Werner

Auszug aus dem Inhalt von Kabinettsjustiz

Unter K. versteht man Eingriffe des Monarchen oder seiner Minister/seines Kabinetts in ein konkretes Gerichtsverfahren. Der Ausdruck findet v.a. in der Staatsrechtslehre des 19. Jh. (etwa bei Karl Theodor Welcker) Verwendung; vorher bezeichnete man solche Akte meist als Machtsprüche (im engeren Sinne), weil sie ex plenitudine potestatis, also aus allerhöchster Machtvollkommenheit, ergingen. Allerdings ist Machtspruch ein weiterer Begriff als K.; er umfasste auch andere Akte des Monarchen aus ...

Verweise

Kabinettsjustiz verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Aufklärung Bundesrat Folter Frühkonstitutionalismus Gerichtsverfahren Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gewaltenteilung Gnade Grundrechte Hinrichtung Juristenstand Justiz Kodifikation Müller-Arnold-Prozesse Naturrecht Paulskirchenverfassung Reichskammergericht Reichsverfassung 1871 Richter Schöffen Staatsräson Supplikenwesen Verwaltung Wiener Schlussakte Willkür Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kabinettsjustiz:
Gerichtsverfassung Gesetzlicher Richter Kompetenzkonflikt Machtspruch

Schlagwörter

Dem Stichwort Kabinettsjustiz sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Staatsrecht; Rechtsprechung;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kabinettsjustiz

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