Als schlichtes Befehlsschreiben war die K. (auch Kabinettsbefehl) Ausdruck des persönlichen Herrscherwillens – insbes. in Preußen. Friedrich Wilhelm I. schuf sie dort 1713 durch Umwandlung des monarchischen Handschreibens (Kabinett). Charakteristisch waren die Unvertretbarkeit der kgl. Unterschrift und die Geltung ohne Gegenzeichnung oder Publikation. K. ergingen häufig als Antworten auf ministerielle Immediatberichte und als Anordnungen im Einzelfall. Normative K. mit allgemeingültigem ...
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