Das Amt des K. zählt zu den klass. Hofämtern. Seine Zuständigkeit erstreckte sich von jeher auf die persönlichen Gemächer des Herrn, die Kammer, und damit auf die Sorge für dessen allereigenste Belange wie Kleidung (Kleid, Kleidung), Kleinodien (Reichsinsignien, Reichskleinodien), Schatz, Rüstung und dergleichen mehr. Es begegnet auch bei den West- und den Ostgoten sowie bei den Langobarden (Germanen). Zur Zeit der Merowinger (Fränkisches Reich) waren die camerarii dem thesaurarius oder ...
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