Als K. (lex, liber imperatoris, leges imperiales, keyserrecht, kaiserliche satzung, Karls recht u.a.) wird ab dem 13. Jh. weltl. Recht bezeichnet, das als vom Kaiser gesetztes bzw. von ihm herrührendes Recht angesehen wird. Der Anspruch auf die Veränderung der Position des Herrschers vom Bewahrer zum Begründer des Rechts erstarkt in der Stauferzeit. Das von Friedrich I. Barbarossa auf den Ronkalischen Reichstagen von 1154 und 1158 in Zusammenarbeit mit der Bologneser Rechtsschule (Bologna) ...
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