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Artikel Kaiserrecht
Band II

Kaiserrecht

Munzel-Everling, Dietlinde

Auszug aus dem Inhalt von Kaiserrecht

Als K. (lex, liber imperatoris, leges imperiales, keyserrecht, kaiserliche satzung, Karls recht u.a.) wird ab dem 13. Jh. weltl. Recht bezeichnet, das als vom Kaiser gesetztes bzw. von ihm herrührendes Recht angesehen wird. Der Anspruch auf die Veränderung der Position des Herrschers vom Bewahrer zum Begründer des Rechts erstarkt in der Stauferzeit. Das von Friedrich I. Barbarossa auf den Ronkalischen Reichstagen von 1154 und 1158 in Zusammenarbeit mit der Bologneser Rechtsschule (Bologna) ...

Verweise

Kaiserrecht verweist auf folgende Stichwörter
Bologna Deutschenspiegel Gericht Gesetzgebung Glossen zum Sachsenspiegel Goldene Bulle Kaiserchronik Kaiser und Reich Karlskult Konstitutionen von Melfi Landrecht Landrechtsglossen Legende Lübeck Lübisches Recht Magdeburger Recht Mainzer Reichslandfriede Partikularrecht Recht Rechtsbücher Reformatio Sigismundi Reichsstädte Rezeption des römischen Rechts Roland Sachsenspiegel Schwabenspiegel Schöffen Strafe, Strafrecht Weichbild

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kaiserrecht:
Appellation Authenticae Cautela und Premis Deutschenspiegel Eid Eisenacher Rechtsbuch Frankenspiegel Freiheit Friedrich I. Barbarossa (1122-1190) Gelehrtes Recht Gemeines Recht Gemeines Sachsenrecht Glossen zum Sachsenspiegel Hochgerichtsbarkeit Instanzenzug Ius Commune Jus utrumque Kaiser, Kaisertum (Mittelalter) Karlskult Kleines Kaiserrecht Libri Feudorum Magdeburger Recht Nulla poena sine lege Professio iuris Rechtsbücher

Schlagwort

Dem Stichwort Kaiserrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Kaiser;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kaiserrecht

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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