Auszug aus dem Inhalt von Kammergericht, preußisches
„Kammergericht“ ist die Bezeichnung für das heutige Berliner Oberlandesgericht. Es blickt auf eine über 500-jährige Geschichte zurück und ist damit das älteste Gericht Deutschlands.Die erste urkdl. Erwähnung des K. datiert aus dem Jahre 1468. Es handelt sich dabei um die Bestallung Hermann Mollers aus Gardelegen als Fiskalprokurator (Fiskus; Prokurator) des Kurfürsten Friedrich II. Die Geburtsstunde des K. wird aber noch weiter zurückdatiert, wobei das Datum der Arbeitsaufnahme ...
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