Der im SpätMA aufkommende Begriff leitet sich von dem älteren Terminus Kammer her und bezeichnet insofern die Summe aller Einkünfte, die der landesherrlichen, daneben auch kgl. Kammer aus Liegenschaften, Städten, Regalien, Abgaben und anderen Einnahmequellen zufließen. Auch andere Territorialrechte, wie etwa Schirmvogteien (Vogt, Vogtei), werden zuweilen dem K. zugerechnet, wenn sie von dessen Amtleuten wahrgenommen werden. Die Terminologie in den Quellen der NZ schwankt. Neben K. ist ...
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Dem Stichwort Kammergut ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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