1. Der in den Urkunden ebenso wie in der feudistischen Literatur bezeugte Ausdruck K. ist vieldeutig. Allen Bedeutungsvarianten gemeinsam ist die Verbindung des Lehnsobjektes mit der Kammer des Lehnsherrn als Sammelstelle seiner Einkünfte. Die Gestaltung dieser Verbindung ist im Einzelfall variabel.a) Die Bezeichnung K. kann sich ableiten von der Zugehörigkeit des Lehnsgutes zum herrschaftlichen Kammergut (z.B. 1255/56 de quodam prediolo, quod dicitur chamerlehen, Schäflarner Trad. 463, ...
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