K. (lat. cancellarius, ahd. kanzellari) bezeichnet bereits im 4. Jh. den Amtsdiener, der an den cancelli (den die Richter vom Publikum trennenden Gittern oder Schranken [„Amtsschranken“, Kanzleien]) seinen Dienst als Leiter der Kanzlei verrichtete und insoweit für die Ausfertigung der Staatsurkunden zuständig war. In Westfranzien ist die funktionale Bezeichnung noch im 10. Jh., in Churrätien und Burgund sogar bis ins SpätMA üblich. Bei den ripuarischen Franken und Alemannen fungiert der ...
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